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Montesquieu, Charles de

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Lebenslauf

geboren: Januar 1689 bei Bordeaux
gestorben: 10. Februar 1755 in Paris

Charles de Montesquieu wurde als Spross in einer hochadligen Familie geboren, bekannt ist nur das Datum seiner Taufe am 18. Januar desselben Jahres. Von 1700 – 1705 besuchte er eine Internatsschule in Paris. Im Anschluss absolvierte er bis 1708 ein juristisches Studium in Bordeaux und lebte dann bis zum Tod seines Vaters 1713 mehrere Jahre in Paris, wo er zu schreiben begann. 1714 übernahm er in Bordeaux das Amt eines Gerichtsrates, 1716 das Amt eines Vorsitzenden Richters. Neben seiner juristischen Tätigkeit interessierte er sich jedoch weiterhin sehr für Wissenschaften und Literatur. 1721 wurde er nach der Veröffentlichung der kleinen Schrift „Persische Briefe“, die heute als Schlüsseltext der französischen Aufklärung gilt, faktisch über Nacht berühmt. 1726 gab er sein Richteramt auf und ließ sich als Schriftsteller in Paris nieder. Von 1728 – 1731 unternahm Montesquieu eine Bildungs- und Informationsreise durch mehrere deutsche und italienische Staaten und durch England. In den folgenden Jahren widmete sich Montesquieu vor allem der Abfassung seines Hauptwerkes „Vom Geist der Gesetze“, das 1748, nach 20 Jahren Arbeit, erschien. Es löste heftige Kontroversen aus und wurde 1751 von der Katholischen Kirche auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt.


Bedeutung

Charles de Montesquieu war ein französischer Schriftsteller und Staatstheoretiker des 18. Jahrhunderts, dessen geschichtsphilosophische und staatstheoretische Ansätze noch heute von Bedeutung sind. Das von ihm entwickelte Prinzip der Gewaltenteilung ist noch heute im Grundsatz in allen demokratischen Staaten verwirklicht.


Lehre und Gedanken:

Montesquieus wichtigstes Werk, die 1748 in Genf erschienene Schrift „Vom Geist der Gesetze“, ist das bedeutendste geschichtsphilosophische und staatstheoretische Werk der Aufklärung. Er hatte etwa 20 Jahre lang an ihrer Abfassung gearbeitet.

Montesquieus Anliegen war es vor allem nachzuweisen, dass auch politische und soziale Phänomene wie die Gegenstände der Naturwissenschaften nach empirisch-wissenschaftlichen Methoden studiert werden können, weil auch ihnen einheitliche Beziehungen und Strukturen zugrunde liegen, die in Gesetzen erfasst werden können.
Als Untersuchungsgegenstand wählte er sich dafür die positiven Gesetze, d. h. die Gesetze, die der Mensch sich selbst gibt, um in einer Gemeinschaft zusammenleben zu können. Dabei definiert er Gesetze nicht als Vorschriften oder Verbote, sondern als Beziehungen zwischen der Natur der Dinge und der Natur des Menschen. Als Determinanten des Regierungs- und Rechtssystems einzelner Staaten benennt er zum Beispiel die Größe eines Staates, seine Geographie, die herrschenden klimatischen Bedingungen, die Wirtschafts- und Sozialstrukturen, Religion, Sitten und Gebräuche.

Montesquieu entwirft des Weiteren eine Typologie der Regierungsformen, in der er Republik, Monarchie und Despotie voneinander unterscheidet. Jeder dieser drei Regierungsformen schreibt er dabei eine bestimmte Natur, einen menschlichen Seelenzustand zu: der Republik die Tugend, der Monarchie die Ehre und der Despotie die Furcht.

Am bedeutsamsten ist aber Montesquieus moralische Forderung nach politischer Freiheit, aus der er das Prinzip der Gewaltenteilung abgeleitet hat.

„Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mit der exekutiven verbunden ist, gibt es keine Freiheit. […] Freiheit gibt es auch nicht, wenn die richterliche Befugnis nicht von der legislativen und von der exekutiven Befugnis geschieden wird. Die Macht über Leben und Freiheit der Bürger würde unumschränkt sein, wenn jene mit der legislativen Befugnis gekoppelt wäre; denn der Richter wäre Gesetzgeber. Der Richter hätte die Zwangsgewalt eines Unterdrückers, wenn jene mit der exekutiven Gewalt gekoppelt wäre. […] Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche Körperschaft entweder der Mächtigsten oder der Adligen oder des Volkes folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechen und private Streitfälle aburteilen.“ (Charles de Montesquieu: Vom Geist der Gesetze)

Politische Freiheit kann nach Montesquieu nur von denjenigen Regierungen gewährt werden, bei denen die drei Gewalten der Gesetzgebung, der Regierung und der Rechtssprechung unabhängig voneinander sind und sich gegenseitig kontrollieren.


Hauptwerke von Charles de Montesquieu

„Vom Geist der Gesetze“ (1748)
Charles de Montesquieu: Vom Geist der Gesetze. Stuttgart: Reclam 1994.


Über Charles de Montesquieu

Norbert Campagna: Montesquieu. Eine Einführung. Düsseldorf: Parerga 2001.

Michael Hereth: Montesquieu zur Einführung. Wiesbaden: Panorama-Verlag 2005.


Quelle: Ernst Klett Verlag GmbH
Ort: Stuttgart
Quellendatum: 2010

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